Wamsen
, [
1373-1374] verb. reg. act. welches nur im
gemeinen Leben für prügeln üblich ist. Jemanden durchwamsen, ihn durchprügeln.
Nicht von Wamms, wie viele geglaubt haben, weil die Schläge oft auf das Wamms
gerichtet sind, sondern als eine eigene Onomatopöie. Siehe Bamsen, welches
gleichfalls dafür gebraucht wird.