* Wahren
, [
1345-1346] verb. reg. act. welches im
Hochdeutschen längst veraltet ist. Es bedeutet 1. sehen, gewahr werden; in
welchem Verstande es noch in einigen Oberdeutschen Mundarten vorkommt. Er habe
weder grüne Farbe noch unbekannte Materi daran gewahret, Bluntschli. 2. Sich
vorsehen, in welchem Verstande sich wahren noch im Niedersächsischen üblich
ist.
S. 1. Wahr, Gewahr, Bewahren.