Vorstellig
, [
1303-1304] adv. welches nur in Einer
Bedeutung des vorigen Zeitwortes, und zwar auch hier nur mit dem Zeitworte
machen gebraucht wird. Jemanden etwas vorstellig machen, ihm einen Begriff von
den Umständen und den Folgen einer Handlung beyzubringen suchen, um dadurch auf
seinen Willen zu wirken, eine thätige Erkenntniß der Beschaffenheit und Folgen
einer Sache bey ihm zu erwecken suchen; wo es ein wenig nachdrücklicher ist,
als vorstellen in eben derselben Bedeutung.