Der Vorsteher
, [
1301-1302] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Eine Person, welche vorstehet, in der letzten Bedeutung des Zeitwortes, wo es
doch nur in einigen Fällen gebraucht wird, eine Person zu bezeichnen, welche
der Verwaltung der Güter eines andern vorstehet; Fämin. Vorsteherinn. Daher
sind die Vorsteher oder Kirchenvorsteher, verpflichtete Personen in der
Gemeinde, welche den Kirchengütern vorgesetzet sind. An manchen Orten werden
auch die Heimbürgern Syndici eines Dorfes Vorsteher genannt. Vorstand oder
Vorständer waren ehedem im weitern Verstande von einem jeden Aufseher üblich.
2. Ein Ding, welches vorstehet; doch nur in der Anatomie, wo die Vorsteher zwey
kugelige Drüsen unter dem Halse der Harnblase sind; Latein. Prostatae.
[
1303-1304]