Der Verständer
, [
1301-1302] des -s, plur. ut nom. sing.
gleichfalls von vorstehen, was vorstehet. 1. * Eine vorstehende Person, ein
Vorsteher; in welcher Bedeutung es aber eben so sehr veraltet ist, als
Vorstand. 2. Im Forstwesen werden die jungen Bäume Laubholz, welche man, bey
Abtreibung des Schlagholzes, zum künftigen Anwuchse stehen lässet, Vorständer
oder Oberständer genannt. Doch führen sie diesen Nahmen nur nach dem zweyten
Umlaufe der Schläge; vorher heißen sie Laßreiser, Hegereiser, Samenreiser, nach
dem dritten und vierten Schlage aber angehende Bäume. In andern Gegenden
hingegen führen die alten Bäume oder Hauptbäume diesen Nahmen.