Vorsitzen
, [
1297-1298] verb. irreg. neutr. (
S. Sitzen,) welches im Hochdeutschen das Hülfswort
haben, im Oberdeutschen aber seyn bekommt. 1. Einem andern vorsitzen, im Sitzen
den Rang vor ihm haben, über ihn sitzen; in welcher Bedeutung es doch wenig
gebraucht wird. 2. Im engern Verstande, unter mehrern nicht allein oben an
sitzen, sondern auch die Leitung, Handhabung oder Regierung der Angelegenheiten
unter ihnen führen; in welchem Verstande doch nur das Mittelwort vorsitzend,
und zuweilen auch der Infinitiv, obgleich seltener, üblich ist. Der Vorsitzende
Richter, der das Präsidium in einem Gerichte führet. Der vorsitzende Lehrer bey
einer Disputation, der Präses. Bey einer Disputation, bey einem Verhöre
vorsitzen, besser den Vorsitz haben. [
1299-1300]