Der Vorsitz, [1297-1298] des -es, plur. inus. der Zustand, da man andern vorsitzet, den Rang im Sitzen über ihnen hat. Besonders, so fern mit diesem Range die oberste Handhabung, Leitung und Regierung einer Angelegenheit verbunden ist, da es denn das Lat. Praesidium ausdruckt. Den Vorsitz haben, so wohl überhaupt, oben an sitzen, als auch in engern Verstande, Präses seyn. Den Vorsitz bey einem Gerichte, bey einer Disputation haben, präsidieren. Unter jemandes Vorsitze disputieren, unter dessen Präsidio. | |