Vorsetzlich
, [
1297-1298] -er, -ste, adj. et adv. in der
letzten Bedeutung des Zeitwortes, was mit einem Vorsatze geschiehet, in einem
Vorsatze gegründet ist, mit Wissen und Genehmhaltung; im Gegensatze des
unvorsetzlich. Den Nächsten nicht vorsetzlich schlagen, 5 Mos. 19, 4. Jemanden
vorsetzlich beleidigen. Eine vorsetzliche Beleidigung. Vorsetzliche Sünden, in
der Theologie, die mit Genehmhaltung und Vorsatz geschehen. Daher die
Vorsetzlichkeit, die Eigenschaft einer Handlung, da sie mit Vorsatz geschiehet.
Fehler der Kinder, welche Vorsetzlichkeit und Bosheit verrathen.