Vorsetzen
, [
1297-1298] verb. reg. act. 1. Vorwärts
setzen, voran setzen, nur noch zuweilen. Den Stuhl vorsetzen, sich vorsetzen,
vorwärts, voran. 2. Vor ein anderes Ding setzen. (1) Eigentlich, mit
Verschweigung dieses andern Dinges. Einen Stein vorsetzen, vor ein Loch. Eine
Thür vorsetzen, vor eine Öffnung. Daher ist im Hüttenbaue das Vorsetzblech, ein
durchlöchertes Blech, welches vor das Pochgerinne gesetzt wird. Die
Vorsetzwand, die Wand unten am Herde in dem Schmelzofen. Bey den Buchbindern
ist das Vorsetzpapier, ein oder mehrere Blätter Papier, welche vorn und hinten
an einem Buche mit angeheftet werden. (2) In einigen engern und figürlichen
Bedeutungen, in welchen es zugleich die dritte Endung erfordert. a. Zum Genusse
vorsetzen. Jemanden Speisen, zu Essen, zu Trinken vorsetzen, ihm ein Glas Wein,
eine Tasse Kaffeh vorsetzen. b. * Vorziehen. Etwas allen andern Dingen
vorsetzen, ein im Hochdeutschen ungewöhnlicher Gebrauch, wofür daselbst
vorziehen üblicher ist. c. Jemanden andern vorsetzen, ihm die Aufsicht und
Regierung über dieselben anvertrauen. Der Flotte, der Armee vorgesetzt werden.
Jemanden einem Amte vorsetzen. Daher ist ein Vorgesetzter überhaupt, ein jeder,
welcher andern zu befehlen hat, über sie gesetzt ist. Es ist in diesem
Verstande von dem weitesten Umfange der Bedeutung, indem es von einem jeden
gebraucht werden kann, dem die Leitung oder Regierung anderer aufgetragen ist.
d. Sich vorsetzen, eine künftige Handlung fest bey sich beschließen, durch
welches fest es sich von vornehmen unterscheidet. Ich setzte mir vor, nach der
Weisheit zu thun, Sir. 51, 24. Ich habe mir oft vorsetzen, zu euch zu kommen,
Röm. 1, 13. Sich eine Reise vorsetzen. Man setzt sich oft vieles vor, und
führet wenig aus. Daher das Vorsetzen, in den meisten Bedeutungen, die
Vorsetzung, in einigen, und der Vorsatz nur in der letzten. Anm. Schon bey dem
Kero furikesezzan, im Tatian furisetzan.