Die Vorschrift
, [
1293-1294] plur. die -en, von dem
Zeitworte vorschreiben. 1. Im eigentlichen Verstande, dasjenige, was einem
andern vorgeschrieben worden, damit er darnach schreiben lerne. Besonders
gedruckte oder in Kupfer gestochene Muster, darnach schreiben zu lernen. 2. In
figürlichen Verstande, eine verbindliche Regel des Verhaltens, sie werde nun
schriftlich oder mündlich ertheilet. Sich nach seiner Vorschrift richten, nach
der Vorschrift, die man erhalten hat. 3. Von einer ungewöhnlichen Bedeutung des
Zeitwortes vorschreiben, ist die Vorschrift bey einigen, eine schriftliche
Empfehlung eines andern; in welchem Falle es freylich Fürschrift lauten sollte.
Indessen ist es in dieser Bedeutung im Hochdeutschen selten, wo man dafür
lieber andere Ausdrücke gebraucht. Notker übersetzt Prophetia buchstäblich
durch Forescrift. [
1295-1296]