Vorschreyen
, [
1293-1294] verb. irreg. neutr. et act. (
S. Schreyen,) welches im ersten Falle das Hülfswort
haben bekommt. 1. Einem vorschreyen, ihm etwas vorschreyen, es in seiner
Gegenwart schreyen, damit er es höre. 2. Einem etwas vorschreyen, damit er es
nachschreye. 3. Jemanden vorschreyen, ihn im Schreyen übertreffen, stärker
schreyen, als er. 4. Unter mehrern Stimmen schreyet eine vor, wenn man ihr
Schreyen vor allen andern Stimmen höret. So auch das Vorschreyen.