Vornehmen
, [
1283-1284] verb. irreg. act. (
S. Nehmen,) vor sich nehmen, so daß vor die Bedeutung
des Ortes hat, daher es von einigen sehr irrig fürnehmen geschrieben und
gesprochen wird. 1. In mehr eigentlichem Verstande, eine Schürze, eine
Serviette vornehmen, vor sich nehmen, an den vordern Theil des Leibes thun; am
häufigsten im gemeinen Leben. 2. In etwas weiterer Bedeutung nimmt man eine
Sache vor, wenn man sie vor sich nimmt, sich selbige unmittelbar gegenwärtig
macht, sie genau zu besichtigen, zu untersuchen. Einen Aufsatz vornehmen, ihn
zu untersuchen und zu verbessern. Eben so sagt man auch eine Person vornehmen,
sie vor sich kommen lassen, entweder ihr einen Verweis zu geben, oder auch sie
zu prüfen, zu examinieren. Wir wollen ihn deshalb vornehmen. 3. Nach einer
andern Figur nimmt man etwas vor, wenn man den Anfang macht, sich damit zu
beschäftigen, es zur Wirklichkeit zu bringen, wodurch es sich so wohl von dem
folgenden Reciproco, sich vornehmen, als auch von vorhaben unterscheidet. Man
nimmt sich eine Reise vor, wenn man sie beschließt, man hat sie vor, wenn man
die Anstalten dazu macht, man nimmt sie vor oder unternimmt sie, wenn man sie
wirklich anfängt. Daß Israel nicht mehr solch Übel vornehme unter euch, 5 Mos.
13, 11. Er wird segnen, was du vornimmst, Kap. 15, 10. Eine Arbeit vornehmen.
Die Prüfung seiner selbst vornehmen. Eine Untersuchung, Hinrichtung u. s. f.
vornehmen. 4. Als ein Reciprocum, sich etwas vornehmen, es zu thun beschließen,
wie sich vorsetzen. Ich hatte mit vorgenommen, ein Haus zu bauen, 1 Chron. 29,
2. Sich eine Reise vornehmen, sie beschließen. Ich habe es mit selbst
vorgenommen, ihn nie wieder zu sehen. [
1285-1286]