Vornehm
, [
1283-1284] -er, -ste, adj. et adv. 1. Im
weitern Verstande, was unter mehrern seiner Art einen vorzüglichen Werth, eine
vorzügliche Wichtigkeit und Würde besitzet. In dieser Bedeutung wird es nur
noch im Superlativ gebraucht, doch auch nur als Beywort, von welchem die
adverbische Form nicht üblich ist. Und die Zahl der vornehmsten Väter unter den
starken Kriegern war, u. s. f. 2 Chron. 26, 12. Er hielt ihn vor (für) seinen
vornehmsten Freund, 1 Marc. 11, 27. Dieß ist das vornehmste und größte Geboth,
Matth. 22, 38. Der vornehmste Beweisgrund, der wichtigste. Was dabey das
vornehmste ist, das wichtigste. Die vornehmste Stadt im Lande, die größte,
wichtigste, reichste. 2. In engerer Bedeutung, von dem Stande, oder dem äußern
Range in der bürgerlichen Gesellschaft, von einem vorzüglichen Range in
derselben, ohne doch denselben näher zu bestimmen, bloß in Rücksicht auf
geringere. Ein vornehmer Mann. Er ist vornehm. Vornehm thun, als wenn man
vornehm wäre, Ein Graf ist vornehmer, als ein Edelmann. Die vornehmsten in der
Stadt. Ein Vornehmer des Raths, in einigen Städten, ein Rathsherr. Es ist
nichts vornehmes, es ist keine vornehme Person. Anm. Das Wort ist im Deutschen
nicht alt, und scheint eine buchstäbliche Übersetzung des Lat. praecipuus zu
seyn, gleichsam dasjenige zu bezeichnen, welches man vor andern nimmt, wornach
man vor andern greift; woraus zugleich die Unrichtigkeit der Schreibart fürnehm
erhellet.