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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Vorläufer | | Vorlaut

Vorläufig

, [1277-1278] adj. et adv. 1. * Was vor einer Sache hergehet, und sie gleichsam verkündigt; eine veraltete Bedeutung. Das vorläufige Gerücht. Ein vorläufiger Brief. 2. Was vor der Hauptsache, doch in Beziehung auf dieselbe, überhaupt uns summarisch geschiehet. Sich vorläufig nach etwas erkundigen. Etwas vorläufig melden. Die vorläufige Nachricht. Vorläufige Abrede nehmen.
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