Vorläufig
, [
1277-1278] adj. et adv. 1. * Was vor
einer Sache hergehet, und sie gleichsam verkündigt; eine veraltete Bedeutung.
Das vorläufige Gerücht. Ein vorläufiger Brief. 2. Was vor der Hauptsache, doch
in Beziehung auf dieselbe, überhaupt uns summarisch geschiehet. Sich vorläufig
nach etwas erkundigen. Etwas vorläufig melden. Die vorläufige Nachricht.
Vorläufige Abrede nehmen.