Vorlassen
, [
1277-1278] verb. irreg. act. (
S. Lassen.) 1. Voran oder vorwärts lassen. Jemanden
vorlassen. 2. In jemandes Gegenwart lassen. Er suchte Audienz, man ließ ihn
aber nicht vor. Die Parteyen vorlassen, vor Gericht, vor den Richter. Zur
Unterredung vorgelassen werden. In beyden Fällen nur in der vertraulichen
Sprechart. So auch die Vorlassung.