Der Vorlaß
, [
1277-1278] des -es, plur. inus. von dem
Zeitworte vorlassen, die Handlung des Vorlassens, und dasjenige, was
vorgelassen wird, doch nur in einigen einzelnen Fällen. 1. Die Handlung des
Vorlassens. So sagt man in der Jägerey: einem Hühnerhunde den Vorlaß geben,
wenn man denselben mit einem lebendigen Feldhuhne an einer Leine in einem
Zimmer oder Garten abrichtet. 2. Dasjenige, was vorgelassen wird. In der
Jägerey wird der Büschel Federn, mit welchen der Falke, wenn er nicht gefangen
hat, zurück gelocket wird, das Federspiel, auch der Vorlaß genannt, da es denn
auch den Plural leidet. Gemeiniglich lautet dieses Wort Vorlos, (
S. dasselbe.) Bey dem Keltern des Weines, auch bey dem
Destillieren des Branntweins, wird dasjenige, was zuerst ausläuft oder
übergeht, der Vorlaß, bey andern der Vorlauf, und bey dem Branntwein der
Vorsprung genannt,
S. Vorlauf.