Vorladen
, [
1275-1276] verb. irreg. act. (
S. Laden), vor Gericht, vor die Obrigkeit laden, d. i.
zu kommen befehlen, citieren. Die Gläubiger vorladen, ihre Forderungen zu
bescheinigen. Daher die Vorladung, die Citation. Im Oberdeutschen auch
vorbiethen, vorgebiethen, vorheischen; im Hannövr. vorabladen.