Vorhauen
, [
1271-1272] verb. irreg. act. (
S. Hauen.) 1. Einem vorhauen, in seiner Gegenwart hauen,
um ihm ein Beyspiel der Nachahmung zu geben. So hauet man einem ungeschickten
Mähder vor. 2. Vor einem andern der Ordnung nach hauen. So hauet der Vormähder
in der Ernte den übrigen vor. Beydes im Gegensatze des Nachhauens. 3. Einem
vorhauen, ihn im geschwinden Hauen übertreffen. 4. Vorläufig, zur fernern
Bearbeitung hauen. So hauen die Schlösser ein Loch mit dem Meißel vor, wenn sie
das Loch, welches sie mit dem Bohrer durchbohren wollen, mit dem Meißel
anfangen. So auch das Vorhauen.