Vorhalten
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1269-1270] verb. reg. act. (
S. Halten.) 1. * Was einem andern gehöret, auf unbillige
Art zurück behalten; eine veraltete Bedeutung, in welcher jetzt vorenthalten
üblich ist. Jemanden seinen verdienten Lohn vorhalten, Tob. 4, 15. 2. Vor einem
andern Dinge halten, d. i. in einiger Entfernung vor demselben. In diesem
Verstande hält man mit einem Schießgewehre vor, wenn man auf ein im Laufe oder
Fluge befindliches Thier anschlägt, und in einiger Entfernung vor demselben
zielet, da es denn in den Schuß fährt; dagegen, wenn man dasselbe voll nimmt,
der Schuß leicht hinter dasselbe fährt, oder es im Hintertheile verwundet. 3.
Ohne den Begriff der Entfernung, überhaupt vor einem andern Dinge, vor dem
Vordertheile desselben halten. (1) Eigentlich. Jemanden einen Spiegel, ihm das
Licht, ein Buch vorhalten. Einem Schweine den Spieß vorhalten. Ingleichen
absolute und elliptisch. Die Hand vorhalten, vor das Gesicht. In engerer
Bedeutung, zur Darreichung vorhalten; doch nur noch im gemeinen Leben. Der
jedermann vorhält den Glauben, Apost. 18, 31. (2) Figürlich, vorstellen,
vorstellig machen. Bin ich denn also euer Feind worden, daß ich euch die
Wahrheit verhalte? Gal. 4, 16. Besonders in engerer Bedeutung, jemanden an sein
Versprechen erinnern. Mein Herz hält dir vor dein Wort, Ps. 27, 8. Noch
häufiger, jemanden sein Vergehen vorstellen, ihm eine anschauende Erkenntniß
desselben beybringen. Jemanden sein Vergehen, seine Fehler vorhalten. Ich will
es ihm vorhalten.
S. auch Vorrücken und Vorwerfen. Daher das Vorhalten und
die Vorhaltung. Aber jemanden Vorhaltung thun, in des letzten figürlichen
Bedeutung, wird nur in den Kanzelleyen und im gemeinen Leben gebraucht.
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1269-1270]