Das Vorhaben
, [
1269-1270] des -s, plur. ut nom. sing.
die beschlossene Sache, mit deren Ausführung oder Bewerkstelligung man umgehet.
Jemandes Vorhaben billigen, hindern u. s. f. Von seinem Vorhaben abstehen. Sein
Vorhaben ändern. Auf seinem Vorhaben bestehen. Um wieder auf mein Vorhaben zu
kommen. Sein böses Vorhaben ist an den Tag gekommen. Sein Vorhaben in das Werk
richten. Die Wortfügungen mit der zweyten Endung, Vorhabens seyn, Willens seyn,
und Vorhabens werden, sich entschließen, sind im Oberdeutschen üblicher, als im
Hochdeutschen, weichen auch von der gewöhnlichsten Bedeutung des Hauptwortes
ab, indem sie mehr auf den Entschluß, als auf die beschlossene Sache gehen. Der
Plural die Vorhaben ist zwar der Sache vollkommen gemäß aber auch nicht so
üblich.