Vorführen
, [
1263-1264] verb. reg. act. vor jemanden
führen. Einen Verbrecher vorführen lassen, vor Gericht, vor sich. Sich ein
Pferd vorführen lassen, es zu besichtigen. In einem andern Verstande läßt man
ein Reitpferd vorführen, wenn man es vor die Thür führen lässet, um sich darauf
zu setzen. So auch die Vorführung.