Der Vorfröhner
, [
1263-1264] des -s, plur. ut nom. sing.
von fröhnen, die Execution verhängen, ein nur in einigen Gegenden übliches
Wort, den vornehmsten Ständiger bey einer Schuldklage zu bezeichnen, welcher im
Nahmen aller um die gerichtliche Hülfe ansucht; an andern Orten der Vormann.