Vorbeugen
, [
1253-1254] verb. reg. act. (
S. Beugen.) 1. Vorwärts beugen, oder biegen, sonst auch
vorbiegen. Den Leib ein wenig vorbeugen oder vorbiegen, vorwärts biegen. 2. Ein
Ding vor etwas biegen, um dadurch den Zutritt dazu zu verwehren, doch nur noch
im figürlichen Verstande, veranstalten, daß etwas nicht geschehe, wie vorbauen,
da es denn so wie dieses gleichfalls die dritte Endung der Sache bekommt, und
im gemeinen Leben auch vorbiegen lautet. Einem Übel, einer Krankheit vorbeugen.
Der Feind hatte einen Einfall beschlossen, allein es ward ihm nachdrücklich
vorgebeuget, im gemeinen Leben auch wohl vorgebogen. Damit diesen Beschwerden
abgeholfen und fürgebogen werde, in den Oberdeutschen Kanzelleyen, für
vorgebeuget. So auch die Vorbeugung.