Vorbehalten
, [
1253-1254] verb. irreg. act. (
S. Halten.) 1. Sich etwas vorbehalten, etwas auf eine
andere Zeit zu thun aufbehalten, etwas bis auf eine andere Zeit verschieben.
Ich habe mir diese Arbeit auf morgen vorbehalten. Hast du mir denn keinen Segen
vorbehalten? 1 Mos. 27, 36; d. i. für mich aufbehalten. 2. Noch häufiger in
engerer Bedeutung, sich bey einer anderweitigen Einschränkung, die Freyheit
ausbedingen, etwas zu thun oder zu lassen. Ich behalte mit vor, meine Meinung
ein anderes Mahl zu sagen.
Der Himmel, der sich nur die Rache vorbehält, Wählt sich zum
Werkzeug nie die Edelsten der Welt, Weiße.
Es gebühret euch nicht zu wissen Zeit oder Stunde, welche der
Vater seiner Macht vorbehalten hat, Apost. 1, 7. Wo es so, wie in andern
Fällen, den Nebenbegriff der Ausschließung eines dritten von der vorbehaltenen
Sache bey sich führet. Da Urtheil in peinlichen Sachen hat sich der König
vorbehalten. Das behalte ich mit vor. Ohne diesen Nebenbegriff wird das
Zeitwort sehr häufig von einer jeden Freyheit gebraucht, die man sich, als eine
Ausnahme, oder als eine Bedingung, zu erhalten sucht. Derjenige, welcher seine
Bedienung, sein Vermögen einem andern abtritt, pflegt sich oft gewisse
Einkünfte vorzubehalten. 3. Auf ungebührliche Art zurück behalten, wofür doch
vorenthalten üblicher ist. Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht
vorbehalten, 5 Mos. 24, 14. So auch die Vorbehaltung.