Der Vollmeier
, [
1235-1236] des -s, plur. ut nom. sing. in
denjenigen Niedersächsischen Gegenden, wo man frohnbare Bauergüter unter dem
Nahmen der Meiergüter hat, ein Meier, welcher ein ganzes oder völliges Gut
dieser Art besitzet; zum Unterschiede von dem Halbmeier.
S. Meier.