Die Vollmacht
, [
1235-1236] plur. die -en, 1. Die einem
andern ertheilte völlige Macht oder Gewalt, etwas in dessen Nahmen zu thun;
ohne Plural. Jemanden Vollmacht zu etwas ertheilen, geben; ihn bevollmächtigen.
Vollmacht zu etwas haben. 2. Eine Urkunde, worin jemanden eine solche Vollmacht
übertragen wird, da es denn im Plural nicht Vollmächte, sondern, nach
Oberdeutscher Art, Vollmachten hat; ehedem der Machtbrief. Eine Vollmacht
ausfertigen. Seine Vollmacht aufweisen. Im Schwed. gleichfalls Fullmagt, im
spätern Lat. Plenipotentia. [
1235-1236]