Verzüglich
, [
1189-1190] adj. et adv. ein nur in den
Rechten einiger Gegenden übliches Wort. Verzügliche Schutzreden oder
Ausflüchte, welche dazu dienen, eine angestellte Klage zu verzögern, auf
gewisse Zeit aufzuschreiben: dilatorische Exceptiones.
S. auch Unverzüglich.