Verzimmern
, [
1189-1190] verb. reg. act. mit dem
nöthigen Zimmerwerke versehen, ein besonders in dem Bergbaue übliches Wort, wo
ein Schacht, ein Stollen u. s. f. verzimmert werden, wenn sie mit Holz so
verwahret werden, daß sie vor dem Einsturze sicher sind. Daher die
Verzimmerung, welches auch von dem auf solche Art verbauetem Holze selbst
gebraucht wird, und alsdann auch den Plural leidet. In ähnlichen Verstande ist
verzimmern in der Seefahrt, eine durch ein Bruch schadhaft gewordene Stelle in
einem Schiffe wieder ausbessern.