Verwilligen
, [
1179-1180] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt gefunden wird. 1. * Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte
haben, für willigen, einwilligen. Und der König verwilligte in den Vertrag, 2
Macc. 11, 15. Sie bathen Paullum, daß er längere Zeit bey ihnen bliebe, er
verwilligte aber nicht, Apost. 18, 20. Im Niederdeutschen sagt man auf ähnliche
Art sich verwillen. Im Hochdeutschen ist es in dieser Gestalt veraltet, wo man
es 2. nur noch zuweilen als ein Activum gebraucht, seinen Willen zu etwas
ertheilen, wofür doch bewilligen üblicher ist. Ich habe ihm noch nichts
verwilliget. Es ist ihm verwilliget worden. So auch die Verwilligung.