Verwildern
, [
1179-1180] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, wild
werden. Ein zahmes Thier verwildert, wenn es viel von seiner vorigen Wildheit
wieder annimmt. Ingleichen aus Mangel der Bearbeitung gleichsam zu einer
Wildniß werden, ein wildes, unordentliches Ansehen bekommen. Ein Acker
verwildert, wenn er entweder gar nicht, oder nicht mit der gehörigen Sorgfalt,
gebauet wird. Ein Landgut verwildert, wenn es nicht in dem gehörigen guten
Stande gehalten wird. Das Zimmer verwildern lassen, durch versäumte Reinigung
und Ordnung. Ingleichen in moralischem Verstande. Einen jungen Menschen
verwildern lassen, durch Mangel der Bildung, so wohl des Geistes, als der
Sitten. Ein verwildertes Gemüth. 2. Als ein Activum, auf solche Art wild oder
wilder machen, in welcher Gestalt es doch seltener gebraucht wird. Im Jagdwesen
werden die Bärenfänge, Wolfsgruben u. s. f. mit Laub oder Streuling verwildert,
d. i. damit bedeckt oder bestreuet, um ihnen ein wildes natürliches Ansehen zu
geben. So auch die Verwilderung, in beyden Formen.