* Verwidern
, [1179-1180] verb. reg. act. welches im Hochdeutschen fremd ist, und nur bey einigen Schlesischen Dichtern für verweigern vorkommt.Kein Begehrtes je erwidern, Kein Verwidertes begehren, Logau.
Kein Begehrtes je erwidern, Kein Verwidertes begehren, Logau.