2. Verwesen
, [
1179-1180] verb. reg. act. einem Dinge
vorstehen, die Aufsicht über dasselbe haben, eine sehr alte Bedeutung, welche
aber im Hochdeutschen veraltet ist. Man gebraucht es nur noch zuweilen für
verwalten. Ein Amt verwesen, demselben vorstehen, es bekleiden, verwalten. Auch
in engerer Bedeutung, demselben im Nahmen eines andern vorstehen. Siehe das
folgende. So auch die Verwesung. Anm. Schon bey dem Ottfried firwasen, in der
weitern Bedeutung der Aufsicht, der Besorgung. Wachter leitete es von dem
Bretagnischen Gwas, ein Knecht, Bedienter, her. Allein, wesen ist hier
erweislich genug, gleichfalls der alte Infinitivus für seyn, und ver stehet für
vor, so daß das Zeitwort das Latein. praeesse genau ausdruckt, und mit einem
Dinge vorstehen, gleich bedeutend ist. In dem Kero lautet es noch ausdrücklich
forawesen. Auch im Nieders. ist vörwesen, vorstehen.