Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

2. Verwesen | | Verweslich

Der Verweser

, [1179-1180] des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Verweserinn, von dem vorigen Zeitworte, eine Person, welche etwas verweset, die Aufsicht über dasselbe hat. In diesem Verstande war Fürweser und Verweser so viel, als ein Vormund. Jetzt gebraucht man es nur im engern Verstande von jemanden, der eine aufgetragene Gewalt im Nahmen eines andern verweset, oder verwaltet; besonders ein Stellvertreter, Vicarius. Indessen ist es auch in dieser Bedeutung im Hochdeutschen selten, wo man es nur hin und wieder in einigen einzelnen Fällen gebraucht, und zwar theils wie Verwalter, in den Zusammensetzungen Amtsverwalter, Gerichtsverwalter u. s. f. theils im noch engern Verstande, da man einen Amtsverwalter von einem Amtsverweser oft noch zu unterscheiden pflegt, und unter jenem denjenigen verstehet, welcher die Ökonomie, und unter diesem, der die Justiz verwaltet. Doch dieser Unterschied ist bloß willkürlich und nicht in der Abstammung gegründet.
2. Verwesen | | Verweslich