Der Verweser
, [
1179-1180] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Verweserinn, von dem vorigen Zeitworte, eine Person, welche etwas
verweset, die Aufsicht über dasselbe hat. In diesem Verstande war Fürweser und
Verweser so viel, als ein Vormund. Jetzt gebraucht man es nur im engern
Verstande von jemanden, der eine aufgetragene Gewalt im Nahmen eines andern
verweset, oder verwaltet; besonders ein Stellvertreter, Vicarius. Indessen ist
es auch in dieser Bedeutung im Hochdeutschen selten, wo man es nur hin und
wieder in einigen einzelnen Fällen gebraucht, und zwar theils wie Verwalter, in
den Zusammensetzungen Amtsverwalter, Gerichtsverwalter u. s. f. theils im noch
engern Verstande, da man einen Amtsverwalter von einem Amtsverweser oft noch zu
unterscheiden pflegt, und unter jenem denjenigen verstehet, welcher die
Ökonomie, und unter diesem, der die Justiz verwaltet. Doch dieser Unterschied
ist bloß willkürlich und nicht in der Abstammung gegründet.