Der Verweis
, [
1175-1176] des -es, plur. die -e, von 2
Verweisen, wörtliche Vorhaltung eines begangenen Vergehens. Jemanden einen
Verweis geben. Das war ein harter Verweis. Einen Verweis bekommen. Verweise
austheilen. Im Nieders. Verwiet.
S. 2. Verweisen.