Verweilen
, [
1175-1176] verb. reg. welches auf
doppelte Art vorkommt. 1. Als ein Neutrum, welches im Hochdeutschen
gemeiniglich das Hülfswort haben bekommt, einem Dinge, einem Orte, eine Zeit
lang gegenwärtig bleiben, besonders in der edlern Schreibart für das im
gemeinen Leben üblichere sich aufhalten. Ich kann hier nicht länger verweilen.
Du hast lange verweilet, ehe du gekommen bist. Verweile noch, o Sonne, verweile
am Himmel! Auf oder bey jeder Blume verweilete sein Blick. Wo es denn auch
häufig als ein Reciprocum gebraucht wird. Sich verweilen. Ich kann mich hier
nicht lange verweilen. Sich bey Nebendingen verweilen, bey denselben aufhalten.
In einigen Gegenden gebraucht man dafür nur das einfache weilen, welches auch
von einigen Schriftstellern, selbst in der höhern Schreibart, gebraucht worden.
Lasset uns bey dem lieblichen Bilde etwas weilen, Herd. 2. Als ein Activum,
verweilen machen, wie das Activum aufhalten.
Ich zwinge mich, den ungewissen Fuß, Den du verweilst, Gott
weiß, wohin, zu setzen, Günth. Und da dich mein Verlust nicht auf der Bahn
verweilet, Schleg. Sogleich verweilet den Blick die aufgeputzte Wand, Zach.
Im gemeinen Sprachgebrauche der Hochdeutschen ist es in
dieser Form nicht gewöhnlich. So auch das Verweilen, und zuweilen auch die
Verweilung. Anm. Bey dem Hornegk kommt dafür entweilen vor. Es ist von Weile,
und beziehet sich daher ganz natürlich mehr auf die Zeit, als auf den Ort.