Verweigern
, [
1175-1176] verb. reg. act. sich weigern
etwas zu bewilligen, oder einem andern zum Besten zu thun, mit der vierten
Endung dieses Etwas und der dritten der Person; in der edlern Schreibart
versagen, sonst auch abschlagen. Ich verweigere dir ja nichts. Es ward mir
verweigert, meine Meinung zu sagen. Jemanden seine Hülfe verweigern, sie ihm
auf dessen Bitte abschlagen. So auch die Verweigerung. In einigen Mundarten
verwegern. Im Schwabenspiegel kommt dafür veruuidern vor.