Verwalten
, [
1169-1170] verb. reg. act. ein mit Gewalt
versehenes Geschäft handhaben. Das Hauswesen verwalten. Das Regiment verwalten,
regieren. In dieser weitern Bedeutung ist es veraltet, und man gebraucht es nur
von der Handhabung eines aufgetragenen und mit einer gewissen Gewalt
verbundenen Geschäftes. Jemandes Stelle verwalten, sie vertreten, versehen.
Auch hier fängt es an, ungangbar zu werden, indem man es gemeiniglich nur noch
mit einigen Hauptwörtern gebraucht. Ein Amt verwalten. Sein Amt mit aller Treue
und Gewissenhaftigkeit verwalten. Die Sacramente verwalten, handhaben, Kraft
aufgetragener Gewalt austheilen. So auch die Verwaltung. Siehe Walten.