Verwaisen
, [
1169-1170] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, zur
Waise werden. Ein Kind verwaiset, wenn ihm seine Ältern sterben. Verwaist,
seiner Ältern beraubt, seyn. Ein verwaistes Kind. Figürlich in der höhern
Schreibart, seines Aufsehers, Beschützers, der Freunde u. s. f. beraubt werden,
und im noch weitern Verstande, einsam werden.
Aufruhr, Rebellion, Betrug und Stolz giert sonst nach dem
verwaisten Thron, Weiße. Verwaist, gleich einem Lande des Todes, Liegt die
Gegend um mich, Zachar. Einsam und verwais't um seine Freunde weinen, Schleg.
2. * Als ein Activum, zur Waise machen; eine im Hochdeutschen
fremde Bedeutung. Er hat mich so verwais't, Opitz. Anm. In der ersten Form
wurde es ehedem auch von Ältern gebraucht, der Kinder beraubt werden.
Kleglichen erzelend syn verwyset alter, im Deutschen Livius von 1514; weil er
seine Kinder verloren hatte. [
1169-1170]