Vertrösten
, [
1165-1166] verb. reg. act. welches von
Trost abstammet, so fern es ehedem zuversichtlichen Muth, zuversichtliche
Hoffnung, ingleichen Versicherung bedeutete. 1. * Versichern, Sicherheit
gewähren; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher man noch in
einigen Oberdeutschen Gegenden sagt; einem eine Summe vertrösten, zur
Versicherung, zum Unterpfande gehen; ingleichen ihm Sicherheit wegen dieser
Summe geben. 2. * Muth einsprechen. Sie vertrösteten den König durch ihre
Bosheit, Hof. 7, 3. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet. 3.
Hoffnung zu oder auf etwas machen, und im engern Verstande, durch gemachte
Hoffnung zufrieden sprechen; wo es ehedem theils mit der zweyten Endung der
Sache, theils auch mit dem Vorworte mit gebraucht wurde. Weß vertröstet ihr
euch? 2 Chron. 32, 10. Ich will an euer Küssen, damit ihr die Seelen fahet und
vertröstet, Ezech. 13, 20. Im Hochdeutschen ist es nur noch im gemeinen Leben
üblich, da es denn allemahl mit dem Vorworte auf verbunden wird. Lasset auch
Hiskia nicht vertrösten auf den Herrn, 2 Kön. 18, 30. Jemanden worauf
vertrösten, ihn durch gemachte Hoffnung zufrieden sprechen. Sie haben uns drey
Tage nach einander auf den heutigen Tag vertröstet, Gell. Sich auf etwas
vertrösten, es hoffen. Daher die Vertröstung. Schon Notker sagt in dieser
Bedeutung sih vertrosten.
S. Trösten.