Vertrödeln
, [
1165-1166] verb. reg. act. 1. Als Trödel,
das ist, unnützen Hausrath und Kleidungsstücke, verkaufen; im verächtlichen
Verstande auch überhaupt, aus Noth auf eine leichtsinnige Art verkaufen. Seine
Kleider, seine Bücher vertrödeln. 2. So fern trödeln in einigen Gegenden aus
Trägheit oder Unthätigkeit, Zaudern bedeutet, vertrödelt man die Zeit, wenn man
sie auf solche Art verlieret. Daher das Vertrödeln.
S. Trödeln.