Vertagen
, [1157-1158] verb. reg. act. welches im Hochdeutschen veraltet, und nur noch in einigen Provinzen üblich ist. Auf einen gewissen Tag bestimmen oder verlegen.Durch solches ward der Kampf vertagt, Theuerd. Kap. 77.2. Den bestimmten Tag, oder Termin versäumen, und hernach versäumen überhaupt.