Vertändeln
, [
1157-1158] verb. reg. act. 1. Im Tändeln
oder durch Tändeley verlieren. Ich habe es vertändelt. Ingleichen auf eine
unnütze Art verthun. Viel Geld vertändeln. 2. Mit Tändeln zubringen. Die Zeit
vertändeln. 3. Über das Tändeln versäumen. Die Mahlzeit vertändeln. 4. Sich
vertändeln, sich auf eine leichtsinnige und unbedachtsame Art zur Ehe
versprechen; im gemeinen Leben auch sich verplämpern. Die Niedersachsen
gebrauchen in den meisten Bedeutungen dafür ihr verquackeln.