Versitzen
, [
1141-1142] verb. irreg. (
S. Sitzen,) welches in doppelter Gestalt vorkommt. 1.
Als ein Neutrum, welches als ein solches das Hülfswort seyn erfordert. (1)
Sitzen bleiben, eine nur in der Landwirthschaft einiger Gegenden übliche
Bedeutung, wo man von der ausgesäeten Gerste sagt, sie versitze, bleibe
versitzen, oder sey versessen, wenn sie sitzen bleibt, d. i. nicht aufgehet.
(2) Auf etwas versessen seyn, im gemeinen Leben, für das anständigere ersessen.
S. Ersitzen. 2. Als ein Activum. (1) Sich versitzen, in
Gestalt eines Reciproci, durch langes Sitzen zu andern Geschäften träge und
untauglich werden. (2) Durch langes Sitzen um etwas kommen, es verlieren.
Daß Helden Blut und Kraft verschwitzen, Gelehrte Schlaf und
Ruh versitzen, Günth. Und denkt vielleicht, daß ein verdrießlich Weib In
Monathsfrist viel Eigenthum versitze, Haged.
(3) Durch stille Sitzen vorüber gehen lassen; doch wohl nur
im Niederdeutschen. Den Gerichtstag versitzen, ihn vorüber gehen lassen, ohne
zu erscheinen. Das Spiel versitzen, passen. Die Zeit versitzen, so lange
sitzen, daß die Zeit darüber verstreiche. (4) Durch Sitzen bezahlen oder
tilgen, wofür doch absitzen im Hochdeutschen üblicher ist. Eine Schuld im
Gefängnisse versitzen. So auch das Versitzen.