Ersitzen
, verb. irreg. (
S. Sitzen,) welches in doppelter Gattung üblich
ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn.! Für das einfache
sitzen, doch nur im Oberdeutschen. Der Streit ist ersessen geblieben, ist
liegen geblieben. Das Werk bleibt ersitzen. Etwas auf sich ersitzen lassen, auf
sich sitzen lassen, sich deßhalb nicht rechtfertigen oder rächen. Das
Vorgeben bleibt auf seinem Ungrunde ersitzen. Die seit so langen Zeiten her
ersessene (liegen gebliebene) Kammergerichts-Visitation.
Laß deine Hülf, o meine Kraft und Schloß, Doch
nicht ersitzen, Opitz.
2) Auf etwas ersessen, oder versessen seyn, im gemeinen
Leben, darauf erpicht seyn, fest darauf bestehen. Bey dem Tschudi bedeutet sich
ersetzen, fest bey sich beschließen. II. Als ein Activum, durch Sitzen, d.
i. langen Besitz erhalten, auch nur im Oberdeutschen. Sein Recht über ein
Gut ersessen haben, durch verjährten Besitz erworben
haben. [
1939-1940]