2. Verbellen
, [
1181-1182] verb. reg. et irreg. act. (
S. Bellen,) welches nur bey den Jägern üblich ist, durch
Bellen bekannt machen, wo es besonders von den Saufindern und Schweißhunden
gebraucht wird, welche eine Sau verbellen, wenn sie selbige stellen und vor ihr
laut werden. In den gemeinen Sprecharten verbeilen. Daher das Verbellen. Von
ver, so fern es eine Bekanntmachung bedeutet, wie vermelden, welche Bedeutung
eine Figur der ersten eigentlichen ist.