Vermissen
, [
1093-1094] verb. reg. act. die
Abwesenheit, den Mangel einer Person oder Sache gewahr werden, entdecken. Man
vermissete den David, 1 Sam. 20, 18. Man wird mich in der Gesellschaft nicht
vermissen, man wird meine Abwesenheit nicht gewahr werden, ingleichen, meine
Abwesenheit wird kein Verlust für die Gesellschaft seyn. Kommen sie, die
Gesellschaft vermißt sie, Gell. Ich vermisse zehn Thaler von meinem Gelde. In
engerer Bedeutung, die Abwesenheit eines Dinges, als einen Verlust, folglich
mit einiger Unlust, gewahr werden. Im Ober- deutschen wird es so, wie das
einfache missen, häufig mit der zweyten Endung der Sache gebraucht. So mistun
sie thes kindes, Ottfried. Welche Wortfügung noch in der Deutschen Bibel
vorkommt. Daß man niemands vermisse. - Weß man vermissen wird, 2 Kön. 10, 19.
Daß man seiner Blätter nicht vermisse, Es. 27, 3. Man vermisset auch nicht
dieses noch deß, Kap. 34, 16. Welche Wortfügung aber im Hochdeutschen veraltet
ist. Schon bey dem Ottfried firmissan,
S. Missen. [
1095-1096]