Verloben
, [
1275-1276] verb. reg. act. durch ein
Gelübde aber feyerliches Versprechen mit jemanden verbinden. 1. In weiterm,
aber jetzt veraltetem Verstande, in welchem in der Deutschen Bibel Personen,
welche sich gegen Gott durch ein Gelübde zu etwas verbindlich gemacht,
Verlobte, Verlobte Gottes genannt werden, wie 4 Mos. 6, 13 f. Richt. 13, 5, 7.
Kap. 16, 17. Man gebraucht es nur noch 2. im engern Verstande, feyerlich und
auf eine rechtskräftige Art zur Ehe versprechen. Jemanden seine Tochter
verloben, oder noch häufiger, seine Tochter mit Jemanden verloben. Ingleichen
als ein Reciprocum, sich mit einer Person verloben. Eine verlobte Braut. Daher
das Verloben und die Verlobung, welches letztere oft, besonders in der edlen
Schreibart, für das folgende Verlöbniß gebraucht wird. Sie werden heute
Verlobung haben. Die Verlobung ist aufgeschoben worden. Im Nieders. verlaven.
S. Loben und Geloben.