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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Verlieren | | Das Verlöbniß

Verloben

, [1275-1276] verb. reg. act. durch ein Gelübde aber feyerliches Versprechen mit jemanden verbinden. 1. In weiterm, aber jetzt veraltetem Verstande, in welchem in der Deutschen Bibel Personen, welche sich gegen Gott durch ein Gelübde zu etwas verbindlich gemacht, Verlobte, Verlobte Gottes genannt werden, wie 4 Mos. 6, 13 f. Richt. 13, 5, 7. Kap. 16, 17. Man gebraucht es nur noch 2. im engern Verstande, feyerlich und auf eine rechtskräftige Art zur Ehe versprechen. Jemanden seine Tochter verloben, oder noch häufiger, seine Tochter mit Jemanden verloben. Ingleichen als ein Reciprocum, sich mit einer Person verloben. Eine verlobte Braut. Daher das Verloben und die Verlobung, welches letztere oft, besonders in der edlen Schreibart, für das folgende Verlöbniß gebraucht wird. Sie werden heute Verlobung haben. Die Verlobung ist aufgeschoben worden. Im Nieders. verlaven. S. Loben und Geloben.
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