Das Verlangen
, [
1265-1266] des -s, plur. inus. der
Infinitiv des vorigen Zeitwortes als ein Hauptwort gebraucht, welches, so wie
je- nes, in einer gedoppelten Bedeutung gebraucht wird. 1. Das lebhafte und mit
unruhiger Erwartung verbundene Wollen eines entfernten Guten. Ein Verlangen
nach etwas haben oder tragen. Der Kranke hat nach niemanden ein Verlangen, ihn
verlangt nach niemanden. Ein sehnliches Verlangen. Jemandes Verlangen stillen.
Ein Verlangen nach etwas bekommen. Das natürliche Verlangen nach der
Fortpflanzung. Ein sinnliches Verlangen, die Begierde. Da es denn auch zuweilen
figürlich von dem Gegenstande gebraucht wird, nach welchem man verlangt.
Wer ist wohl jetzt des Volks Verlangen? Gell.
2. In der zweyten Bedeutung, das bloße Wollen einer Sache,
doch nur in einigen Fällen. Was ist dein Verlangen? was willst, was verlangst
du? Jemandes Verlangen erfüllen. Das Verlangen nach einer Waare; wo es sich
doch der vorigen Bedeutung nähert. Anm. Der Plural ist im Hochdeutschen in
beyden Fällen ungewöhnlich. Im letzten Falle sind in den Oberdeutschen
Kanzelleyen die Verlangen, die Forderungen, und in dem ersten ist der Plural
von einigen neuern Dichtern gewagt worden.
Seine Verlangen vor ihm, der sie erfüllen muß, bringen,
Gieseke.
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1265-1266]