Verlängern
, [
1265-1266] verb. reg. act. länger machen,
so wohl von der körperlichen Ausdehnung, als auch von der Zeitdauer, im
Gegensatze des verkürzen. Einen Garten, ein Gebäude, eine Linie verlängern. Am
Abend, wenn sich die Schatten verlängern. Seine Tage, jemandes Leben
verlängern, 5 Mos. 17, 20. Kap. 32, 47. Einen Termin verlängern, ihn weiter
hinaus setzen. Alles das verlängert nur den Krieg. Wir verlängerten die
Schritte, Geßn. machten längere Schritte. So auch die Verlängerung. Anm. Im
Oberd. auch erlängern, erlängen, im Hochdeutschen, doch seltener, auch wohl
verlängen, in andern Gegenden erlängen, oder nur längen schlechthin.