Verhuren
, [
1255-1256] verb. reg. act. welches auch
nur in den niedrigen Sprecharten gebraucht wird. 1. Mit Huren durchbringen.
Sein Vermögen verhuren. 2. * Sich verhuren, sich durch Hurerey, und figürlich
durch Abgötterey, versündigen, Richt. 8, 27, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.
Schon Ottfried gebraucht sirhuaran, für das einfache huren. 3. Das Mittelwort
verhurt bedeutet überdieß noch in den harten und niedrigen Sprecharten, der
Hurerey ergeben. Siehe Ver 2. Verhurt seyn. Ein verhurter Mensch.